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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.02.1962, Az.: 1 AZR 164/61

Neue tarifvertragliche Ordnung; Geltungsbereich; Verdrängung der bisherigen Regelung; Kollektivregelung; Rechtsposition der Unkündbarkeit; Ausschluß der ordentlichen Kündigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.02.1962
Aktenzeichen
1 AZR 164/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10088
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 15.02.1961 - 1 Sa 15/60

Fundstellen

  • BB 1962, 447
  • DB 1962, 542-543 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Eine neue tarifvertragliche Ordnung verdrängt in ihrem Geltungsbereich die bisherige tarifvertragliche oder tarifordnungsmäßige Regelung, auch wenn sie für die Arbeitnehmer ungünstigere Bestimmungen enthält.

2. Jedoch kann die auf Grund bisheriger Kollektivregelung vom Arbeitnehmer bereits fest erworbene Rechtsposition der Unkündbarkeit (Ausschluß der ordentlichen Kündigung) durch eine spätere tarifvertraglich Regelung nicht entzogen werden.