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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 24.11.1977, Az.: BVerwG 3 C 72/76

Lastenausgleichsrechtlicher Erstattungsanspruch; Hauptentschädigung; Sparzinsen; Verzugszinsen; Erstattungsbescheid

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
24.11.1977
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 72/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11263
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Gelsenkirchen 26.08.1975 - 6 K 3841/74

Fundstellen

  • DVBl 1978, 608-610 (Volltext mit amtl. LS)
  • DÖV 1978, 257

Amtlicher Leitsatz

1. Der lastenausgleichsrechtliche Erstattungsanspruch erstreckt sich auf die aus der rechtsgrundlos empfangenen Hauptentschädigung tatsächlich gezogenen Nutzungen, z.B. Sparzinsen (entsprechende Heranziehung des BGB § 818 Abs. 3).

2. Ein Anspruch auf Verzugszinsen besteht nicht in den Fällen, in denen die Rückzahlung rechtsgrundlos empfangener Hauptentschädigung mit Erstattungsbescheid geltend gemacht wird.