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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 30.06.1976, Az.: 2 BvR 284/76

Einspruchs gegen einen Strafbefehl; Verzögerungen der Briefbeförderung; Deutsche Bundespost; Verantwortung der Verzögerung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
30.06.1976
Aktenzeichen
2 BvR 284/76
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1976, 11086
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Düsseldorf 20.01.1976 - 160 OWi 945/75
LG Düsseldorf 20.02.1976 - I Qs 38/76

Fundstelle

  • BVerfGE 42, 258 - 260

Redaktioneller Leitsatz

Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG verlangen, § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl Verzögerungen der Briefbeförderung oder der Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht angerechnet werden.