Bundessozialgericht
Urt. v. 26.11.1986, Az.: 7 RAr 65/85
Atypische Überzahlung; Arbeitslosenhilfe; Ermessensentscheidung; Rückforderung des Betrages
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 26.11.1986
- Aktenzeichen
- 7 RAr 65/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 11453
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NZA 1987, 467
Amtlicher Leitsatz
Auch bei einer mindestens grob fahrlässig herbeigeführten atypischen Überzahlung der Arbeitslosenhilfe (Nichtanzeige der Aufnahme der Tätigkeit als selbständiger Handelsvertreter) ist die Bundesanstalt für Arbeit verpflichtet, eine Ermessensentscheidung darüber zu treffen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der überzahlte Betrag zurückzufordern ist.