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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.11.1986, Az.: 7 RAr 65/85

Atypische Überzahlung; Arbeitslosenhilfe; Ermessensentscheidung; Rückforderung des Betrages

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.11.1986
Aktenzeichen
7 RAr 65/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11453
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NZA 1987, 467

Amtlicher Leitsatz

Auch bei einer mindestens grob fahrlässig herbeigeführten atypischen Überzahlung der Arbeitslosenhilfe (Nichtanzeige der Aufnahme der Tätigkeit als selbständiger Handelsvertreter) ist die Bundesanstalt für Arbeit verpflichtet, eine Ermessensentscheidung darüber zu treffen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der überzahlte Betrag zurückzufordern ist.