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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.06.2005, Az.: 2 AZR 9/05

Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung; Anforderungen an ein objektiv sozial gerechtfertigtes Änderungsangebot; Überprüfung einer betrieblichen Organisationsentscheidung im Kündigungsschutzprozess; Billigkeit einer vorgeschlagenen Änderung; Abwägung zwischen der Berufsfreiheit eines Arbeitnehmers und der Unternehmerfreiheit eines Arbeitgebers; Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz als Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Grundsätze bei Bestehen einer Vertragsänderung allein in einer Absenkung der bisherigen Vergütung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.06.2005
Aktenzeichen
2 AZR 9/05
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2005, 26199
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Gründe

1

Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe