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§ 9 HessAGFGO - Aufhebung bisherigen Rechts

Bibliographie

Titel
Hessisches Ausführungsgesetz zur Finanzgerichtsordnung (HessAGFGO)
Amtliche Abkürzung
HessAGFGO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
214-2

Die Finanzgerichtsordnung vom 13. Oktober 1947 (GVBl. S. 108) wird aufgehoben, soweit sie nicht bereits außer Kraft getreten ist.