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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 01.06.1966, Az.: 1 ABR 17/65

Anfechtung einer Betriebsratswahl; Örtliche Verwaltungsstelle; Gewerkschaft; Ermächtigung durch Satzungsbestimmung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
01.06.1966
Aktenzeichen
1 ABR 17/65
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1966, 10003
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 01.10.1965 - 4 BVTa 6/65

Fundstelle

  • DB 1966, 1438 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Anfechtung einer Betriebsratswahl kann auch von der örtlichen Verwaltungsstelle einer Gewerkschaft erklärt werden, wenn diese dazu durch Satzungsbestimmung ermächtigt ist.

2. Ob die Anfechtung einer Betriebsratswahl auf Umstände gestützt werden kann, die der Anfechtende selbst herbeigeführt hat, bleibt offen.