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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.05.1988, Az.: KRB 1/88

Auskunftsperson; Betroffener; Zeugenvernehmung; Beweismittel

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.05.1988
Aktenzeichen
KRB 1/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11908
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • WuW 1988, 875

Amtlicher Leitsatz

Auskunftspersonen dürfen nicht allein dadurch zu geeigneten Beweismitteln i. S. von § 85 II OWiG, § 359 Nr. 5 StPO werden, daß sie nach Abschluß des gegen sie durchgeführten Verfahrens zu demselben Lebenssachverhalt jetzt ohne Einschränkungen als Zeugen vernommen werden können, während dem Gericht bisher nur ihre Angaben als Betroffene zur Verfügung standen.