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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.12.1972, Az.: 4 AZR 56/72

Vergütungsgruppe; Kassierer; Kaufmännische Angestellte

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.12.1972
Aktenzeichen
4 AZR 56/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10030
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 18.11.1971 - 2 Sa 93/71

Fundstelle

  • AR-Blattei Tarifliche Eingruppierung Entsch 1

Amtlicher Leitsatz

1. Wenn allgemein gefaßten tariflichen Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, sind regelmäßig die Erfordernisse der betreffenden Vergütungsgruppe schon dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine in den Beispielen aufgeführte Tätigkeit auszuüben hat.

2. "Kassierer"im Sinne der Gehaltsgruppe K 3 in § 2 GTV sind auch Kassierer in Selbstbedienungsläden.

3. Auch Kassierer in Selbstbedienungsläden sind kaufmännische Angestellte im Sinne von § 59 HGB.