Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.12.1972, Az.: 4 AZR 56/72
Vergütungsgruppe; Kassierer; Kaufmännische Angestellte
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 06.12.1972
- Aktenzeichen
- 4 AZR 56/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10030
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamburg 18.11.1971 - 2 Sa 93/71
Rechtsgrundlagen
- § 59 HGB
- § 6 Abs. 2 MTV für den Hamburger Einzelhandel vom 19. Juli 1965
- § 2 GTV für den Hamburger Einzelhandel vom 21.Oktober 1969
Fundstelle
- AR-Blattei Tarifliche Eingruppierung Entsch 1
Amtlicher Leitsatz
1. Wenn allgemein gefaßten tariflichen Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, sind regelmäßig die Erfordernisse der betreffenden Vergütungsgruppe schon dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine in den Beispielen aufgeführte Tätigkeit auszuüben hat.
2. "Kassierer"im Sinne der Gehaltsgruppe K 3 in § 2 GTV sind auch Kassierer in Selbstbedienungsläden.
3. Auch Kassierer in Selbstbedienungsläden sind kaufmännische Angestellte im Sinne von § 59 HGB.