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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 18.12.2007, Az.: 1 BvR 2530/05

Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
18.12.2007
Aktenzeichen
1 BvR 2530/05
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2007, 44853
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Berlin - 29.03.2004 - AZ: S 18 KN 25/03
BSG - 21.06.2005 - AZ: B 8 KN 4/04 R

Verfahrensgegenstand

Verfassungsbeschwerde gegen

a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. Juni 2005 - B 8 KN 4/04 R -,

b) das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 29. März 2004 - S 18 KN 25/03 -,

und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
...
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
den Präsidenten Papier und
die Richter Gaier, Kirchhof
am 18. Dezember 2007
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Der Beschwerdeführerin wird auf ihren Antrag für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt. Ihr wird Rechtsanwalt K... zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Papier
Gaier
Kirchhof