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Bundessozialgericht
Urt. v. 30.05.2006, Az.: B 1 KR 18/05 R

Erstattungsanspruch eines Trägers der Kriegsopferversorgung (KOV-Träger) gegen eine Krankenkasse bei Behandlung von Nichtschädigungsfolgen im Rahmen einer Badekur; Krankenversicherungsrechtliche Voraussetzungen für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme; Notwendigkeit der stationären Behandlung in einer Kureinrichtung; Vorbeugung einer zu erwartenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes; Vergleichbarkeit von versorgungsrechtlichen und krankenversicherungsrechtlichen Leistungspflichten

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
30.05.2006
Aktenzeichen
B 1 KR 18/05 R
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2006, 22152
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Hinweis

Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 30.5.2006 - B 1 KR 17/05 R.