§ 20 HAuslG - Steuern/Abgaben/Gebühren
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
- Redaktionelle Abkürzung
- HAuslG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 243-1
Die Erhebung von Steuern, Abgaben und Gebühren richtet sich für heimatlose Ausländer nach den für deutsche Staatsangehörige geltenden Vorschriften.