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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 03.04.1990, Az.: 1 BvR 268/90

Mietspiegel; Mieterhöhung; Mietzins

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
03.04.1990
Aktenzeichen
1 BvR 268/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 12174
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1992, 1377-1378 (Volltext mit red. LS)
  • WuM 1992, 48-49 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Weitere Verfahren: 1 BvR 269/90; 1 BvR 270/90

1. Der Mietzins ist am ortsüblichen Mietspiegel zu ermitteln. Diese Praxis ist mit dem Willen des Gesetzgebers vereinbar.

2. Die Fachgerichte können sich bei ihrer Entscheidungfindung am Mietspiegel orientieren. Maßgeblicher Zeitpunkt ist hierbei die Abgabe der Mieterhöhungserklärung.