Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.09.1969, Az.: 5 AZR 549/68
Deutscher Gewerkschaftsbund; Rechtsschutzsekretär auf Kreisebene; Wahrnehmung besonderer Aufgaben
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.09.1969
- Aktenzeichen
- 5 AZR 549/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10095
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 18.10.1968 - 4 Sa 178/68
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- ArbuR 1969, 346
Amtlicher Leitsatz
1. Die Entscheidung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, ob ein Rechtsschutzsekretär auf Kreisebene "besondere Aufgaben" wahrnimmt und demgemäß in die Vergütungsgruppe 3 des Katalogs der Tätigkeitsmerkmale vom 19.07.1965 einzustufen ist, kann daraufhin richterlich nachgeprüft werden, ob sie billigem Ermessen entspricht.
2. Sekretäre mit "besonderen Aufgaben" im Sinne der oben bezeichneten Vergütungsgruppe sind Rechtsschutzsekretäre nur dann, wenn ihr Aufgabengebiet den normalen vertraglichen Rahmen der Tätigkeit eines Rechtsschutzsekretärs in nicht unerheblichem Umfang überschreitet.