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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.02.1978, Az.: 5 AZR 801/76

Fürsorgepflicht; Betriebsbuße; Schriftliche Verwarnung; Kündigungsandrohung; Klagebefugnis; Ungerechtfertigter Vorwurf; Mitbestimmungspflichtige Betriebsbuße

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.02.1978
Aktenzeichen
5 AZR 801/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10144
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1978, 1548-1549 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1978, 2263 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Hat der Arbeitgeber ein angeblich vertragswidriges Verhalten seines Arbeitnehmers zum Anlaß genommen, ihm eine formelle schriftliche Verwarnung mit Kündigungsandrohung für den Wiederholungsfall zu erteilen, so kann der Arbeitnehmer sich dagegen mit einer Klage zur Wehr setzen, wenn der Vorwurf ungerechtfertigt ist. Ob die Verwarnung in dem entschiedenen Fall als mitbestimmungspflichtige Betriebsbuße anzusehen war, bleibt offen.