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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.05.1982, Az.: KZR 15/81
„Vertragszweck“

Kartellrecht; Schriftform; Wettbewerbsbeschränkung; Vertragszweck; Treu und Glauben; Ausdrückliche Vereinbarung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.05.1982
Aktenzeichen
KZR 15/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12529
Entscheidungsname
Vertragszweck
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 84, 125 - 129
  • MDR 1982, 906-907 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 2871-2872 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Haben die Vertragsparteien keine wettbewerbsbeschränkenden Abreden i. S. des § 18 GWB getroffen, ergeben sich solche jedoch aus dem Vertragszweck oder aus Treu und Glauben, dann bedarf der Vertrag nicht der Schriftform.

2. Der Vertrag bedarf nicht der Schriftform, wenn wettbewerbsbeschränkende Abreden zwar ausdrücklich getroffen worden sind, diese sich aber auch ohne Vereinbarung aus dem Vertragszweck oder aus Treu und Glauben ergeben würden.