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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.11.1963, Az.: IV ZR 65/63

Erbbiologisches Gutachten; Ausschluß der Vaterschaft; Stattfinden eines Verkehrs; Ähnlichkeitsvergleich

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.11.1963
Aktenzeichen
IV ZR 65/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10317
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 40, 367 - 379
  • MDR 1964, 305 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1964, 1469
  • NJW 1964, 723-725 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Schließt ein erbbiologisches Gutachten die Vaterschaft aus, so können daraus Rückschlüsse für die Frage gezogen werden, ob ein Verkehr stattgefunden hat. Ein solches Gutachten widerlegt die Behauptung der Mutter, sie habe in der Empfängniszeit nur mit diesem Mann verkehrt,.

2. Der Natur nach kommt einem erbbiologischen Ähnlichkeitsvergleich grundsätzlich nur ein begrenzter Beweiswert zu. Gleichwohl kann eine solche Begutachtung für sich allein ausreichen, ausreichende Feststellungen zu treffen.