Bundesgerichtshof
Beschl. v. 09.01.1987, Az.: 2 StR 676/86
Strafzumessung; Nachteile; Beruf; Besondere Umstände
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 09.01.1987
- Aktenzeichen
- 2 StR 676/86
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1987, 11882
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NStZ 1987, 172
- StV 1987, 149-150
Redaktioneller Leitsatz
Sowohl bei der konkreten Strafzumessung als auch bei der Frage um die besonderen Umstände nach § 56 Abs. 2 StGB ist zu berücksichtigen, welche Nachteile die Strafe für das weitere Leben und den Beruf des Angeklagten nach sich zieht.