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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 09.01.1987, Az.: 2 StR 676/86

Strafzumessung; Nachteile; Beruf; Besondere Umstände

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.01.1987
Aktenzeichen
2 StR 676/86
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1987, 11882
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStZ 1987, 172
  • StV 1987, 149-150

Redaktioneller Leitsatz

Sowohl bei der konkreten Strafzumessung als auch bei der Frage um die besonderen Umstände nach § 56 Abs. 2 StGB ist zu berücksichtigen, welche Nachteile die Strafe für das weitere Leben und den Beruf des Angeklagten nach sich zieht.