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Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.01.1982, Az.: 3 StR 217/81

Steuerhinterziehung; Verfassungsmäßigkeit; Bestimmtheitsgebot; Steuerumgehung; Gewinnverlagerung; Basisgesellschaft; Steueroase; Niedrig besteuertes Ausland

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.01.1982
Aktenzeichen
3 StR 217/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11358
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JZ 1982, 301-302 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1982, 426-427 (Volltext mit amtl. LS)
  • NStZ 1982, 206

Amtlicher Leitsatz

§ 392 I AO genügt dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot des Art. 103 II GG, auch soweit sich eine Hinterziehung von Einkommens- und Gewerbesteuer nur bei Annahme einer Steuerumgehung (§ 6 I und II StAnpG) durch Gewinnverlagerung und eine sogenannte Basisgesellschaft in einer Steueroase des niedrig besteuernden Auslands ergibt.