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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.01.1981, Az.: 4 AZR 856/78

Betrieb des Dachdeckerhandwerks; Arbeitsmethoden; Wandflächen von Häusern; Verkleidung; Geltungsbereich des BRTV Bau

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.01.1981
Aktenzeichen
4 AZR 856/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10136
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau
  • BlStSozArbR 1981, 199

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Betrieb des Dachdeckerhandwerks liegt auch vor, wenn mit Arbeitsmethoden des Dachdeckerhandwerks Wandflächen von Häusern verkleidet werden.

2. Derartige Betriebe sind vom Geltungsbereich des BRTV Bau ausgenommen.