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Bundessozialgericht
Urt. v. 16.03.1973, Az.: 7 RKg 9/71

Kindergeld; Bezugsberechtigter; Bestimmung durch Vater und Mutter; Unwirksamkeit; Widerruf; Scheidung; Gerichtlicher Vergleich

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
16.03.1973
Aktenzeichen
7 RKg 9/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10780
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1973, 709 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR Nr 4 zu § 3 BKGG

Amtlicher Leitsatz

Die von Vater und Mutter übereinstimmend erklärte Bestimmung des zum Bezug des Kindergeldes Berechtigten (BKGG § 3 Abs 3 S 1) wird unwirksam, wenn einer von ihnen seine Erklärung gegenüber der Kindergeldkasse widerruft. Dies gilt auch, wenn die Eltern sich im Rahmen eines im Ehescheidungsverfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleichs über die Bestimmung geeinigt hatten.