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Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.02.1982, Az.: VII ZR 268/81

Geschäftsbedingungen; Bestätigungsvorbehalt; Benachteiligung; Treu und Glauben; Verstoß gegen Treu und Glauben; Elektrogerätebranche; Reparaturbedingungen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.02.1982
Aktenzeichen
VII ZR 268/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12709
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1982, 745-746 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 1389-1391 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZIP 1982, 588-590

Amtlicher Leitsatz

Die Bestimmung in Reparaturbedingungen der Elektrogerätebranche "Reparaturzeiten sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden" benachteiligt die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam.