Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 14l FAO - Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht

Bibliographie

Titel
Fachanwaltsordnung
Redaktionelle Abkürzung
FAO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. 1.

    Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere

    1. a)

      Allgemeine Geschäftsbedingungen,

    2. b)

      Bankvertragsrecht,

    3. c)

      das Konto und dessen Sonderformen,

  2. 2.

    Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,

  3. 3.

    Zahlungsverkehr, insbesondere

    1. a)

      Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,

    2. b)

      EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,

    3. c)

      Kreditkartengeschäft,

  4. 4.

    sonstige Bankgeschäfte - insbesondere im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG - z. B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft, Konsortialgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft,

  5. 5.

    Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,

  6. 6.

    Factoring/Leasing,

  7. 7.

    Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,

  8. 8.

    Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,

  9. 9.

    Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,

  10. 10.

    Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.