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Bundessozialgericht
Urt. v. 29.11.1979, Az.: 4 RJ 95/78

SS-Angehöriger; Militärähnlicher Dienst; Anrechnung einer Ersatzzeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
29.11.1979
Aktenzeichen
4 RJ 95/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10818
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 49, 170 - 175
  • SozR 2200 § 1251 Nr 73

Amtlicher Leitsatz

Wer als Angehöriger der bewaffneten Verbände der SS während des zweiten Weltkrieges einen Dienst geleistet hat, der sonst, wenn es diese Verbände nicht gegeben hätte, von einem Soldaten der Wehrmacht geleistet worden wäre, hat jedenfalls in der Regel militärähnlichen Dienst geleistet und ist dem Soldaten hinsichtlich der Anrechnung einer Ersatzzeit gleichzustellen.