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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 23.02.1983, Az.: BVerwG 6 C 84/81

Substantiierungspflicht; Verhandlungsunfähigkeit; Parteivernehmung eines Kriegsdienstverweigerers; Vernehmungsunfähigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
23.02.1983
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 84/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11891
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Gelsenkirchen 25.02.1981 - 7 K 1561/80

Fundstelle

  • ZBR 1983, 247

Amtlicher Leitsatz

Zu der verfahrensrechtlichen Subsumtion und zu den Anforderungen an die Substantiierung der Rüge, mit der der seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer begehrende Kläger seine "Verhandlungsunfähigkeit" ("Vernehmungsunfähigkeit") während der mündlichen Verhandlung, insbesondere während seiner Vernehmung als Partei, geltend macht.