Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 11.04.1958, Az.: 1 ABR 2/57

Betriebsratswahl; Frist zur Anfechtung; Bekanntgabe des Wahlergebnisses; Angestellter im öffentlichen Dienst; Tätigkeit innerhalb Anstellungsbehörde; Wahlberechntigung; Doppelmitgliedschaft

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.04.1958
Aktenzeichen
1 ABR 2/57
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1958, 10057
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 26.04.1957 - 4 BVTa 2/57

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu § 6 BetrVG
  • DB 1958, 658-659 (Volltext)
  • JZ 1958, 412-413 (Volltext mit amtl. LS)
  • PraktArbR BetrVG §§ 6

Amtlicher Leitsatz

1. Die Frist zur Anfechtung der Betriebsratswahl beginnt mit der nach Wahlordnung zum BetrVG 1952 § 19 erfolgten Bekanntgabe des Wahlergebnisses zu laufen.

2. Wird ein im öffentlichen Dienst befindlicher Angestellter nicht innerhalb seiner Anstellungsbehörde tätig, sondern verrichtet er seine Dienste im Einvernehmen mit seiner Anstellungsbehörde und einer dritten Stelle bei dieser, so ist er hinsichtlich des bei dieser zu bildenden Betriebsrats sowohl wahlberechtigt wie auch wählbar.

3. Eine Doppelmitgliedschaft ist zulässig.