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Bundessozialgericht
Urt. v. 17.04.1970, Az.: 3 RK 75/69

Berufsunfähigkeitsrente; Richtigstellung als Erwerbsunfähigkeitsrente; Anspruchsübergang auf die Krankenkasse

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
17.04.1970
Aktenzeichen
3 RK 75/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10742
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR Nr 50 zu § 183 RVO

Amtlicher Leitsatz

Ist einem Versicherten von einem vor Beginn des Krankengeldes liegenden Zeitpunkt an Berufsunfähigkeitsrente gewährt worden, die auf seine Klage hin als vom gleichen Zeitpunkt an gewährte Erwerbsunfähigkeitsrente richtiggestellt wurde, so geht der Anspruch des Versicherten auf die Erwerbsunfähigkeitsrente nur insoweit auf die KK über, als er nicht durch die bereits an den Versicherten gezahlte Berufsunfähigkeitsrente erloschen ist (Fortentwicklung von BSG 18.12.1963 3 RK 40/63 = BSGE 20, 140).