Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 06.06.1975, Az.: BVerwG 4 C 15/73
Baugenehmigungsversagung; Materielle Baurechtswidrigkeit; Beseitigungsverfahren
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 06.06.1975
- Aktenzeichen
- BVerwG 4 C 15/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11022
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerwGE 48, 271
- NJW 1976, 817
Amtlicher Leitsatz
1. Eine landesrechtliche Regelung, die über die Bestandskraft von eine Baugenehmigung versagenden Bescheiden bestimmt, daß dadurch für ein nachfolgendes Beseitigungsverfahren über die materielle Baurechtswidrigkeit der Anlage bereits abschließend entschieden sei, ist mit GG Art. 14 Abs. 1 S. 1 nicht vereinbar.
2. Dagegen ist über die materielle Baurechtswidrigkeit abschließend entschieden, soweit dies Gegenstand eines rechtskräftigen Gerichtsurteils ist, das die Rechtmäßigkeit des die Baugenehmigung versagenden Bescheides bestätigt.