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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 06.06.1975, Az.: BVerwG 4 C 15/73

Baugenehmigungsversagung; Materielle Baurechtswidrigkeit; Beseitigungsverfahren

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
06.06.1975
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 15/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11022
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 48, 271
  • NJW 1976, 817

Amtlicher Leitsatz

1. Eine landesrechtliche Regelung, die über die Bestandskraft von eine Baugenehmigung versagenden Bescheiden bestimmt, daß dadurch für ein nachfolgendes Beseitigungsverfahren über die materielle Baurechtswidrigkeit der Anlage bereits abschließend entschieden sei, ist mit GG Art. 14 Abs. 1 S. 1 nicht vereinbar.

2. Dagegen ist über die materielle Baurechtswidrigkeit abschließend entschieden, soweit dies Gegenstand eines rechtskräftigen Gerichtsurteils ist, das die Rechtmäßigkeit des die Baugenehmigung versagenden Bescheides bestätigt.