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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.05.1983, Az.: 5 AZR 389/80

Chefarzt; Liquidationsrecht; Belegarztbereich; Pflegekostenrecht; Treu und Glauben; Vertragsanpassung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.05.1983
Aktenzeichen
5 AZR 389/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10026
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Stuttgart 28.11.1979 - 8 Ca 321/79
LAG Stuttgart 30.05.1980 - 5 Sa 10/80

Fundstellen

  • BAGE 42, 336 - 349
  • NJW 1984, 686 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Kann der in einem Krankenhaus angestellte Chefarzt für Anästhesie sein ihm vertraglich eingeräumtes Liquidationsrecht für die Leistungen in der Allgemeinen Pflegeklasse im Belegarztbereich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nach Änderung des Rechts der Pflegekosten nicht mehr ausüben, kann er vom Krankenhausträger nach Treu und Glauben wegen Änderung der Geschäftsgrundlage eine Anpassung seines Vertrages verlangen.