Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.12.1967, Az.: 3 AZR 22/67
„Nachvertragliche Treuepflicht“
Auftragserteilung; Treuepflicht
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 11.12.1967
- Aktenzeichen
- 3 AZR 22/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10037
- Entscheidungsname
- Nachvertragliche Treuepflicht
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamburg 09.09.1966 - 3 Sa 13/66
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1968, 504
- DB 1968, 985 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wenn ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber einen Kundenauftrag so weit vorbearbeitet hat, daß die endgültige Auftragserteilung nur noch eine Formsache ist und sodann vor Erteilung des Auftrags ausscheidet, dann wirkt die in den arbeitsvertraglichen Beziehungen begründete Anstands- und Rücksichtspflicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus und verbietet dem Arbeitnehmer auch noch nach beendetem Arbeitsverhältnis, die endgültige Auftragserteilung zu vereiteln.