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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.12.1967, Az.: 3 AZR 22/67
„Nachvertragliche Treuepflicht“

Auftragserteilung; Treuepflicht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.12.1967
Aktenzeichen
3 AZR 22/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10037
Entscheidungsname
Nachvertragliche Treuepflicht
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 09.09.1966 - 3 Sa 13/66

Fundstellen

  • BB 1968, 504
  • DB 1968, 985 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wenn ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber einen Kundenauftrag so weit vorbearbeitet hat, daß die endgültige Auftragserteilung nur noch eine Formsache ist und sodann vor Erteilung des Auftrags ausscheidet, dann wirkt die in den arbeitsvertraglichen Beziehungen begründete Anstands- und Rücksichtspflicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus und verbietet dem Arbeitnehmer auch noch nach beendetem Arbeitsverhältnis, die endgültige Auftragserteilung zu vereiteln.