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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.10.1982, Az.: IVb ZB 648/80

Eherecht; Härteregelung; Ehescheidungsklage; Widerspruch; Ehegatte; Ausgleichsberechtigung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.10.1982
Aktenzeichen
IVb ZB 648/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12413
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1983, 117 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 2323-2324 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Anwendung der Härteregelung des Art. 12 Nr. 3 III 3 und 4 des 1. EheRG setzt nicht voraus, daß eine Ehescheidungsklage nach § 48 EheG tatsächlich erhoben wurde und am Widerspruch des ausgleichsberechtigten Ehegatten gescheitert ist.