Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.11.1964, Az.: 5 AZR 502/63
Tarifübung ; Auslegungsgesichtspunkt für Tarifverträge; Langdauernde Krankheit; Arbeiter der Deutschen Lufthansa AG; Ansprüche auf Krankenbezüge; Urlaubsgeld
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.11.1964
- Aktenzeichen
- 5 AZR 502/63
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1964, 10127
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamburg 14.10.1963 - 2 Sa 145/63
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifliche Übung
- BB 1965, 373
- DB 1965, 399 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
1. Tarifübung als Auslegungsgesichtspunkt für Tarifverträge setzt die Kenntnis und Billigung einer bestimmten Handhabung einer Tarifnorm durch beide Tarifpartner voraus.
2. Eine langdauernde Krankheit, während der die Arbeiter der Deutschen Lufthansa AG wegen der langen Dauer der Krankheit nur zeitlich begrenzte Ansprüche auf Krankenbezüge gegen den Arbeitgeber haben, berechtigt die Deutsche Lufthansa AG nicht, das in § 31 Abs. 1 des Manteltarifvertrages für die Arbeiter der Deutschen Lufthansa AG vom 01.08.1961 vorgesehene zusätzliche Urlaubsgeld anteilig um die Zeit zu verkürzen, in der sie keine Krankenbezüge zu zahlen hatte.