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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 02.07.1985, Az.: BVerwG 9 C 35/84

Asylrecht; Ehegatten; Politische Verfolgung; Verfolgungsgrund; Geisel

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
02.07.1985
Aktenzeichen
BVerwG 9 C 35/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12167
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Gelsenkirchen 15.09.1981 - 14 K 11321/80
OVG Münster 07.02.1984 - 18 A 10179/83

Fundstellen

  • DVBl 1986, 98-99 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1986, 487-488 (Volltext mit amtl. LS)
  • Streit 1985, 144-146

Amtlicher Leitsatz

1. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht eine Vermutung dafür, daß dem Ehegatten eines politisch Verfolgten auch selbst politische Verfolgung droht.

2. Muß die Ehefrau eines politisch Verfolgten befürchten, nach Art einer Geisel in die gegen ihren Ehemann gerichtete politische Verfolgung einbezogen zu werden, kommt es für den von ihr geltend gemachten eigenen Asylanspruch nicht darauf an, ob die zu erwartenden Maßnahmen von einem gerade in ihrer Person liegenden Verfolgungsgrund (mit)bestimmt sind.