Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.06.1984, Az.: 4 AZR 218/82
Brückenbau; Eingruppierung eines technischen Angestellten; Niedrigere Tarifmerkmale; Gerichte für Arbeitssachen; Pauschale Überprüfung; Tatrichterlicher Beurteilungsspielraum
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 06.06.1984
- Aktenzeichen
- 4 AZR 218/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 10029
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Bremen 30.09.1980 - 2 Ca 2221/80
- LAG Bremen 17.12.1981 - 3 Sa 13/81
Rechtsgrundlage
- Anl 1a BAT
Fundstellen
- AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975
- PersV 1987, 36
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Erfüllung der Merkmale der Vergütungsgruppe IIa BAT Fallgruppe 8 müssen sämtliche Voraussetzungen der jeweils in Bezug genommenen niedrigeren Tarifmerkmale erfüllt sein. Dies ist von den Gerichten für Arbeitssachen auch bei einer pauschalen Überprüfung nachvollziehbar darzulegen, wenn die Parteien übereinstimmend von ihrer Erfüllung ausgehen und die entsprechenden Tatsachen unstreitig sind.
2. Der tatrichterliche Beurteilungsspielraum umfaßt auch die Befugnis, darüber zu bestimmen, welche Tatsachen jeweils zur Begründung bei den einzelnen unbestimmten Rechtsbegriffen herangezogen werden.