§ 1 ThürHhG 2013/2014 - Feststellung des Landeshaushaltsplans
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Thüringer Haushaltsgesetz 2013/2014 - ThürHhG 2013/2014)
- Amtliche Abkürzung
- ThürHhG 2013/2014
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 630-9
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Landeshaushaltsplan wird in Einnahmen und Ausgaben
- 1.
für das Haushaltsjahr 2013 auf 9.065.777.200 Euro,
- 2.
für das Haushaltsjahr 2014 auf 8.953.551.800 Euro
festgestellt.