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§ 1 ThürHhG 2013/2014 - Feststellung des Landeshaushaltsplans

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Thüringer Haushaltsgesetz 2013/2014 - ThürHhG 2013/2014)
Amtliche Abkürzung
ThürHhG 2013/2014
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
630-9

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Landeshaushaltsplan wird in Einnahmen und Ausgaben

  1. 1.

    für das Haushaltsjahr 2013 auf 9.065.777.200 Euro,

  2. 2.

    für das Haushaltsjahr 2014 auf 8.953.551.800 Euro

festgestellt.