Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.04.1989, Az.: 4 StR 125/89
Rücktritt vom Versuch; Mittäter; Mittäterschaft; Mordversuch; Vollendung der Tat; Verhinderung der Tat; Freiwilligkeit des Rücktritts
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 04.04.1989
- Aktenzeichen
- 4 StR 125/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 11861
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NStZ 1989, 317
- StV 1989, 340-341
Amtlicher Leitsatz
Mittäter können dadurch strafbefreiend vom Mordversuch zurücktreten, daß sie nach Abgabe eines Schusses davon Abstand nehmen, die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel für die Vollendung der Tat einzusetzen, wenn sie mit dem Verhalten des jeweils anderen einverstanden gewesen sind und freiwillig handelten.