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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.04.1989, Az.: 4 StR 125/89

Rücktritt vom Versuch; Mittäter; Mittäterschaft; Mordversuch; Vollendung der Tat; Verhinderung der Tat; Freiwilligkeit des Rücktritts

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.04.1989
Aktenzeichen
4 StR 125/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11861
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStZ 1989, 317
  • StV 1989, 340-341

Amtlicher Leitsatz

Mittäter können dadurch strafbefreiend vom Mordversuch zurücktreten, daß sie nach Abgabe eines Schusses davon Abstand nehmen, die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel für die Vollendung der Tat einzusetzen, wenn sie mit dem Verhalten des jeweils anderen einverstanden gewesen sind und freiwillig handelten.