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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 19.02.1996, Az.: BVerwG 7 C 59/94

Aufhebung eines Beiladungsbeschlusses aufgrund einer Klagerücknahme

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
19.02.1996
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 59/94
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1996, 22118
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Dresden - 15.02.1993 - AZ: 5 K 1299/92

In der Verwaltungsstreitsache hat
der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Februar 1996
durch
den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Dr. Franßen und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Paetow und Dr. Brunn
beschlossen:

Tenor:

Der Beiladungsbeschluß des Verwaltungsgerichts Dresden vom 15. Februar 1993 wird aufgehoben.

Gründe

1

Da die Kläger ihre Klage zurückgenommen haben, soweit sie die Rückübertragung des umstrittenen Grundstücks verlangen, sind die Voraussetzungen für eine Beiladung gemäß § 65 Abs. 1 oder 2 VwGO entfallen.