Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.11.1959, Az.: IV ZR 88/59
Aufrechnung; Geschiedene Ehefrau; Unterhaltsanspruch
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 11.11.1959
- Aktenzeichen
- IV ZR 88/59
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1959, 10191
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHZ 31, 210 - 219
- JZ 1960, 215-216 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1960, 292-293 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1960, 572-573 (Volltext mit amtl. LS) "Aufrechnung gegen Unterhaltsansprüche"
Redaktioneller Leitsatz
Eine Aufrechnung gegenüber dem Anspruch der geschiedenen Ehefrau auf Unterhalt ist dann nicht zulässig, wenn der gesetzliche Unterhaltsanspruch durch einen Vertrag zwischen den Ehegatten geregelt worden ist. Auch bei der Geltendmachung rückständiger Beträge, bleibt die Aufrechnung unzulässig.