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Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.11.1959, Az.: IV ZR 88/59

Aufrechnung; Geschiedene Ehefrau; Unterhaltsanspruch

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.11.1959
Aktenzeichen
IV ZR 88/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10191
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 31, 210 - 219
  • JZ 1960, 215-216 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1960, 292-293 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1960, 572-573 (Volltext mit amtl. LS) "Aufrechnung gegen Unterhaltsansprüche"

Redaktioneller Leitsatz

Eine Aufrechnung gegenüber dem Anspruch der geschiedenen Ehefrau auf Unterhalt ist dann nicht zulässig, wenn der gesetzliche Unterhaltsanspruch durch einen Vertrag zwischen den Ehegatten geregelt worden ist. Auch bei der Geltendmachung rückständiger Beträge, bleibt die Aufrechnung unzulässig.