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Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.04.1991, Az.: 1 StR 734/90

Untreue; Bauherrenmodell; Vermögensbetreuungspflicht; Treuhänder

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
23.04.1991
Aktenzeichen
1 StR 734/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12008
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • IBR 1991, 524 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
  • wistra 1991, 265

Amtlicher Leitsatz

Kommt es dem Mitgliedern der Bauherrengemeinschaft - für den Treugeber erkennbar - vor allem auf die steuerlichen Auswirkungen der Gebäudeerrichtung an, so kann die vom Treuhänder übernommene Vermögensbetreuungspflicht auch wesentlich die Verpflichtung umfassen, die Interessen des Bauherren gerade auch im Hinblick auf diesen von ihm letztlich erstrebten Zweck zu wahren und zu fördern.