Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.04.1991, Az.: 1 StR 734/90
Untreue; Bauherrenmodell; Vermögensbetreuungspflicht; Treuhänder
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 23.04.1991
- Aktenzeichen
- 1 StR 734/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12008
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- IBR 1991, 524 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
- wistra 1991, 265
Amtlicher Leitsatz
Kommt es dem Mitgliedern der Bauherrengemeinschaft - für den Treugeber erkennbar - vor allem auf die steuerlichen Auswirkungen der Gebäudeerrichtung an, so kann die vom Treuhänder übernommene Vermögensbetreuungspflicht auch wesentlich die Verpflichtung umfassen, die Interessen des Bauherren gerade auch im Hinblick auf diesen von ihm letztlich erstrebten Zweck zu wahren und zu fördern.