Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.08.1983, Az.: 4 AZR 32/81
Eingruppierung einer Politesse; Gründliche Fachkenntnisse; Betrachtung aller Arbeitsvorgänge; Verwaltungsdienst
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.08.1983
- Aktenzeichen
- 4 AZR 32/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 10168
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Hildesheim 09.04.1980 - 2 Ca 492/79
- LAG Hannover 03.12.1980 - 5 Sa 40/80
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT 1975
- BAT Anl. 1a
Fundstellen
- AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975
- EzBAT §§ 22, 23 BAT B1 VergGr VII Nr. 2
Amtlicher Leitsatz
1. Das Tarifmerkmal der "gründlichen Fachkenntnisse" (Vergütungsgruppe VII BAT Fallgruppe 1a) hat ein qualitatives und ein quantitatives Element. Daher sind als "gründliche Fachkenntnisse" Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art anzusehen.
2. Die Erfüllung des Tarifmerkmals der "gründlichen Fachkenntnisse" kann sich auch aus einer zusammenfassenden Betrachtung aller Arbeitsvorgänge eines Angestellten gemäß § 22 Abs. 2 u. Abs. 2 S. 2 BAT ergeben.
3. Für Politessen gelten die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst.