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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.08.1983, Az.: 4 AZR 32/81

Eingruppierung einer Politesse; Gründliche Fachkenntnisse; Betrachtung aller Arbeitsvorgänge; Verwaltungsdienst

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.08.1983
Aktenzeichen
4 AZR 32/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10168
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hildesheim 09.04.1980 - 2 Ca 492/79
LAG Hannover 03.12.1980 - 5 Sa 40/80

Fundstellen

  • AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975
  • EzBAT §§ 22, 23 BAT B1 VergGr VII Nr. 2

Amtlicher Leitsatz

1. Das Tarifmerkmal der "gründlichen Fachkenntnisse" (Vergütungsgruppe VII BAT Fallgruppe 1a) hat ein qualitatives und ein quantitatives Element. Daher sind als "gründliche Fachkenntnisse" Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art anzusehen.

2. Die Erfüllung des Tarifmerkmals der "gründlichen Fachkenntnisse" kann sich auch aus einer zusammenfassenden Betrachtung aller Arbeitsvorgänge eines Angestellten gemäß § 22 Abs. 2 u. Abs. 2 S. 2 BAT ergeben.

3. Für Politessen gelten die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst.