Bundessozialgericht
Urt. v. 18.08.1983, Az.: 11 RA 78/82
Verlorene Versicherungskarte; Ersatzkarte; Wiederauffinden der alten Karte
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 18.08.1983
- Aktenzeichen
- 11 RA 78/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 10797
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 145 Abs. 2 AVG
Fundstellen
- BSGE 55, 265 - 267
- Zeihe, SGb 84, 532
Amtlicher Leitsatz
Wird für eine verlorene (nicht auffindbare) Versicherungskarte als Ersatz eine Ersatzkarte und/oder eine Aufrechnungsbescheinigung ausgestellt, so verliert die ursprüngliche Karte ihre Eigenschaft als gültige Versicherungskarte und gewinnt diese auch mit ihrem Wiederauffinden nicht wieder.