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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.08.1975, Az.: 5 AZR 343/74

Einverständnis; Schriftlicher Entscheidung des Rechtsstreits; Parteierklärung; Verzicht auf mündlichen Sachvortrag; Entscheidungsreife

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.08.1975
Aktenzeichen
5 AZR 343/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10025
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 27.02.1974 - 4 Sa 845/70

Fundstellen

  • AR-Blattei Arbeitsgerichtsbarkeit VII Entsch 129
  • DB 1975, 2284 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Ein prozessual wirksames Einverständnis mit schriftlicher Entscheidung des Rechtsstreits setzt voraus, daß die Parteien ohne Einschränkungen erklären, sie hielten den Rechtsstreit auch ohne mündlichen Sachvortrag für entscheidungsreif.