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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 18.10.1976, Az.: BVerwG 6 C 4/71

Beihilfeansprüche; Träger der Sozialhilfe; Beihilfeberechtigte

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
18.10.1976
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 4/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11225
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • DÖD 1977, 60

Amtlicher Leitsatz

1. Beihilfeansprüche können gemäß BSHG § 90 auf den Träger der Sozialhilfe übergeleitet werden.

2. Der Träger der Sozialhilfe hat aus übergeleitetem Recht keinen Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe, wenn der Beihilfeberechtigte vor der Überleitung verstorben ist.