Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.11.1972, Az.: 5 AZR 224/72
Gehaltserhöhung; Lohnniveau
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 09.11.1972
- Aktenzeichen
- 5 AZR 224/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10055
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 08.02.1972 - 8 Sa 434/71
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1973, 245
- DB 1973, 432 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Werden zu einem bestimmten Zeitpunkt die Gehälter der tariflichen und der außertariflichen Angestellten allgemein erhöht, so darf ein außertariflicher Angestellter jedenfalls nicht insoweit von Gehaltserhöhungen ausgenommen werden, als in den individuell unterschiedlichen Anhebungen für diesen Personenkreis wegen der Steigerung des Lohn- und Preisniveaus auch ein "Grundbetrag" enthalten ist.