Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.12.1964, Az.: 5 AZR 262/64
Solidarität; Betriebsverbundenheit; Konkurs; Gratifikationsansprüche; Arbeitsvergütung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.12.1964
- Aktenzeichen
- 5 AZR 262/64
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1964, 10083
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Bremen 03.06.1964 - 1 Sa 104/63
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1965, 588
- DB 1965, 897-898 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1965, 1347-1348 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Gesichtspunkt der Solidarität und der Betriebsverbundenheit kann dazu führen, daß ein Arbeitnehmer im Konkurse des Arbeitgebers auf ihm zustehende Gratifikationsansprüche ganz oder teilweise verzichten muß, damit andere Arbeitnehmer ihre sonst gefährdeten Arbeitsplätze noch eine gewisse Zeit behalten und in dieser Zeit auch ihre sonst gefährdete Arbeitsvergütung erhalten.