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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.12.1964, Az.: 5 AZR 262/64

Solidarität; Betriebsverbundenheit; Konkurs; Gratifikationsansprüche; Arbeitsvergütung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.12.1964
Aktenzeichen
5 AZR 262/64
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10083
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Bremen 03.06.1964 - 1 Sa 104/63

Fundstellen

  • BB 1965, 588
  • DB 1965, 897-898 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1965, 1347-1348 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Gesichtspunkt der Solidarität und der Betriebsverbundenheit kann dazu führen, daß ein Arbeitnehmer im Konkurse des Arbeitgebers auf ihm zustehende Gratifikationsansprüche ganz oder teilweise verzichten muß, damit andere Arbeitnehmer ihre sonst gefährdeten Arbeitsplätze noch eine gewisse Zeit behalten und in dieser Zeit auch ihre sonst gefährdete Arbeitsvergütung erhalten.