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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.06.1955, Az.: 2 AZR 14/54

Werdende Mutter; Kündigung durch Besatzungsmacht; Schutzfrist; Lohn; Lohnzahlungspflichtiges Land

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.06.1955
Aktenzeichen
2 AZR 14/54
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1955, 10032
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 2, 32 - 36
  • AP Nr. 2 zu § 9 MuSchG
  • DB 1955, 668 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1955, 667-668 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Einer werdenden Mutter, der von der Besatzungsmacht gekündigt wurde, ist während der Schutzfrist des MuSchG § 9 der Lohn von dem lohnzahlungspflichtigen Land fortzuzahlen.