Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.02.1975, Az.: 5 AZR 79/74

Benachteiligungsverbot; Auszubildender; Betriebsratsmitglied; Weigerung der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.02.1975
Aktenzeichen
5 AZR 79/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10064
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 11.12.1973 - 4 Sa 63/73

Fundstellen

  • BB 1975, 701
  • DB 1975, 1226-1227 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Auf Grund des Benachteiligungsverbotes in § 78 Satz 2 BetrVG 1972 darf einem Betriebsratsmitglied eine konkrete Chance in seiner beruflichen Entwicklung nicht vereitelt werden.

2. Die Weigerung des Ausbildenden, einen Auszubildenden, der Betriebsratsmitglied ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen, ist eine solche Benachteiligung.

3. Vor Inkrafttreten des § 78 a BetrVG konnte ein Auszubildender, der dem Betriebsrat angehörte, die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nicht verlangen, wenn für die Ablehnung des Ausbildenden sachlich vertretbare Gründe vorlagen.