Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.02.1975, Az.: 5 AZR 79/74
Benachteiligungsverbot; Auszubildender; Betriebsratsmitglied; Weigerung der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 12.02.1975
- Aktenzeichen
- 5 AZR 79/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10064
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 11.12.1973 - 4 Sa 63/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1975, 701
- DB 1975, 1226-1227 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Auf Grund des Benachteiligungsverbotes in § 78 Satz 2 BetrVG 1972 darf einem Betriebsratsmitglied eine konkrete Chance in seiner beruflichen Entwicklung nicht vereitelt werden.
2. Die Weigerung des Ausbildenden, einen Auszubildenden, der Betriebsratsmitglied ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen, ist eine solche Benachteiligung.
3. Vor Inkrafttreten des § 78 a BetrVG konnte ein Auszubildender, der dem Betriebsrat angehörte, die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nicht verlangen, wenn für die Ablehnung des Ausbildenden sachlich vertretbare Gründe vorlagen.