Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.08.1986, Az.: 3 StR 281/86
Jugendstrafe; Freiheitsstrafe; Analoge Anwendung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 06.08.1986
- Aktenzeichen
- 3 StR 281/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 11833
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NStZ 1987, 24
- StV 1987, 307
Amtlicher Leitsatz
Auf den Fall, daß ein Angeklagter zunächst zu einer Jugendstrafe und später zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, findet § 32 JGG auch keine analoge Anwendung.