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Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.08.1986, Az.: 3 StR 281/86

Jugendstrafe; Freiheitsstrafe; Analoge Anwendung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
06.08.1986
Aktenzeichen
3 StR 281/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11833
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStZ 1987, 24
  • StV 1987, 307

Amtlicher Leitsatz

Auf den Fall, daß ein Angeklagter zunächst zu einer Jugendstrafe und später zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, findet § 32 JGG auch keine analoge Anwendung.