Bundesgerichtshof
Urt. v. 01.03.1984, Az.: I ZR 3/82
Handelsvertreter; Kündigung; PVV des Unternehmers; Schadensersatzanspruch; Anrechnungspflicht; Arbeistskapazitäten
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 01.03.1984
- Aktenzeichen
- I ZR 3/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 12462
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- MDR 1985, 25 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ein Handelsvertreter braucht sich im Fall der Kündigung des Vertragsverhältnisses, die durch ein schuldhaftes Verhalten des Unternehmers ausgelöst worden ist, die Einnahmen aus nach der Kündigung neu übernommenen Vertretungen auf seinen Schadenersatzanspruch dann nicht anrechnen zu lassen, wenn er lediglich im Zeitpunkt der Kündigung noch freie Arbeitskapazitäten im Rahmen des Aufbaus seines Geschäfts ausnutzt.