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Bundesgerichtshof
Urt. v. 01.03.1984, Az.: I ZR 3/82

Handelsvertreter; Kündigung; PVV des Unternehmers; Schadensersatzanspruch; Anrechnungspflicht; Arbeistskapazitäten

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
01.03.1984
Aktenzeichen
I ZR 3/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12462
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1985, 25 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein Handelsvertreter braucht sich im Fall der Kündigung des Vertragsverhältnisses, die durch ein schuldhaftes Verhalten des Unternehmers ausgelöst worden ist, die Einnahmen aus nach der Kündigung neu übernommenen Vertretungen auf seinen Schadenersatzanspruch dann nicht anrechnen zu lassen, wenn er lediglich im Zeitpunkt der Kündigung noch freie Arbeitskapazitäten im Rahmen des Aufbaus seines Geschäfts ausnutzt.