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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.02.1960, Az.: 3 AZR 25/58

Betriebsbedingte Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Betriebliche Gründe

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.02.1960
Aktenzeichen
3 AZR 25/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10029
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 18.10.1957 - 5 Sa 438/57

Fundstellen

  • BAGE 9, 36 - 44
  • DB 1960, 984
  • MDR 1960, 877 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1960, 2070-2071 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die betrieblichen Gründe bei verständiger Würdigung in Abwägung der Interessen der Vertragsparteien und des Betriebes die Kündigung billigenswert und angemessen erscheinen lassen.